§ 12 Ausführung aus besonderen Gründen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- LG Aachen, 16.08.2021 – 33a StVK 480/21
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Ein Gefangener darf auch ohne seine Zustimmung ausgeführt werden, wenn dies aus besonderen Gründen notwendig ist.