Gesetze / Strafvollzugsgesetz

StVollzG

§ 12 Ausführung aus besonderen Gründen

Stand: 10.06.2019

Bund6 Entscheidungen

Ein Gefangener darf auch ohne seine Zustimmung ausgeführt werden, wenn dies aus besonderen Gründen notwendig ist.

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