Gesetze / Strafvollzugsgesetz

StVollzG

§ 12 Ausführung aus besonderen Gründen

Stand: 10.06.2019

Bund4 Entscheidungen

Ein Gefangener darf auch ohne seine Zustimmung ausgeführt werden, wenn dies aus besonderen Gründen notwendig ist.

§ 11 § 13