§ 459f Unterbleiben der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe
Stand: 10.06.2019
Das Gericht ordnet an, daß die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe unterbleibt, wenn die Vollstreckung für den Verurteilten eine unbillige Härte wäre.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 459f StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 24.08.2006 – 2 BvR 1552/06Zitiert von 3
- OLG Karlsruhe, 06.04.2006 – 2 VAs 37/05
- BVerfG, 17.02.2006 – 2 BvR 204/06Zitiert von 2
- BGH, 07.12.2016 – 1 StR 358/16Unterlassene Gesamtstrafenbildung: Absehen von der Einbeziehung nicht erledigter Geldstrafen; Anforderungen an die Urteilsbegründung bei selbstständiger Verhängung einer Geldstrafe neben einer FreiheitsstrafeZitiert von 11
- BGH, 23.06.2009 – 5 AR (VS) 10/09
- BGH, 27.02.1986 – 4 StR 66/86Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LG Meiningen, 02.05.2024 – 4 StVK 96/24, 4 StVK 345/24
- LSG Thüringen, 30.06.2022 – L 7 AS 747/20Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 29.05.2017 – 1 Ws 46/17
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