Gesetze / Strafprozeßordnung

StPO

§ 459f Unterbleiben der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund14 Entscheidungen

Das Gericht ordnet an, daß die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe unterbleibt, wenn die Vollstreckung für den Verurteilten eine unbillige Härte wäre.

§ 459e § 459g