Gesetze / Strafprozeßordnung

StPO

§ 439 Der Einziehung gleichstehende Rechtsfolgen

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund19 Entscheidungen

Vernichtung, Unbrauchbarmachung und Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustandes stehen im Sinne der §§ 421 bis 436 der Einziehung gleich.

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