Gesetze / Strafprozeßordnung

StPO

§ 376 Anklageerhebung bei Privatklagedelikten

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund24 Entscheidungen

Die öffentliche Klage wird wegen der in § 374 bezeichneten Straftaten von der Staatsanwaltschaft nur dann erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.

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