§ 268 Urteilsverkündung
Stand: 01.09.2021
Wird zitiert von 106
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Nach Gewicht
- BGH, 30.11.2006 – 4 StR 452/06Zitiert von 2
- BGH, 17.09.1981 – 4 StR 496/81Zitiert von 6
- BGH, 26.10.2023 – 5 StR 257/23Hauptverhandlung in Strafsachen: Verfahrensfehler bei Störung der Urteilsverkündung durch lautes Schreien eines VerteidigersZitiert von 3
- BGH, 20.06.2007 – 1 StR 58/07Zitiert von 3
- BGH, 09.11.2006 – 5 StR 349/06Zitiert von 3
- OLG Köln, 30.11.2023 – 15 U 132/22Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Bremen, 20.03.2026 – 1 Ws 9/26
- BGH, 18.03.2026 – 6 StR 69/25Prüfungsumfang der Sachrüge bei Abweichung zwischen verkündeter Urteilsformel und schriftlichem Urteil
- OLG Celle, 26.08.2025 – 2 ORs 96/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 268 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/268#abs-1 (1) Das Urteil ergeht im Namen des Volkes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/268#abs-2 (2) Das Urteil wird durch Verlesung der Urteilsformel und Eröffnung der Urteilsgründe verkündet. Die Eröffnung der Urteilsgründe geschieht durch Verlesung oder durch mündliche Mitteilung ihres wesentlichen Inhalts. Bei der Entscheidung, ob die Urteilsgründe verlesen werden oder ihr wesentlicher Inhalt mündlich mitgeteilt wird, sowie im Fall der mündlichen Mitteilung des wesentlichen Inhalts der Urteilsgründe soll auf die schutzwürdigen Interessen von Prozessbeteiligten, Zeugen oder Verletzten Rücksicht genommen werden. Die Verlesung der Urteilsformel hat in jedem Falle der Mitteilung der Urteilsgründe voranzugehen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/268#abs-3 (3) Das Urteil soll am Schluß der Verhandlung verkündet werden. Es muß spätestens zwei Wochen danach verkündet werden, andernfalls mit der Hauptverhandlung von neuem zu beginnen ist. § 229 Absatz 3, 4 Satz 2 und Absatz 5 gilt entsprechend.