§ 175 Anordnung der Anklageerhebung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 34
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Nach Gewicht
- OLG Bremen, 18.08.2017 – 1 Ws 174/16
- BVerfG, 22.01.2021 – 2 BvR 757/17Nichtannahmebeschluss: Zu Voraussetzungen und Inhalt eines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf effektive Strafverfolgung - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei offensichtlich unzureichender Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Vorliegen einer erheblichen Straftat als Voraussetzung des Anspruchs auf effektive Strafverfolgung nicht dargelegtZitiert von 2
- OLG Hamm, 09.10.2014 – 4 Ws 227/14Zitiert von 2
- OLG Hamm, 13.11.2003 – 1 Ws 97/03
- OLG Köln, 28.03.2003 – 1 Zs 120/03Zitiert von 1
- OLG Celle, 26.04.2002 – 2 Ws 94/02Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 16.10.2025 – 7 Ws 72/25
- OLG Frankfurt am Main, 16.10.2025 – 7 Ws 73/25
- OLG Schleswig, 21.02.2025 – 1 Ws 3/25 Kl
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 175 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Erachtet das Gericht nach Anhörung des Beschuldigten den Antrag für begründet, so beschließt es die Erhebung der öffentlichen Klage. Die Durchführung dieses Beschlusses liegt der Staatsanwaltschaft ob.