§ 148 Kommunikation des Beschuldigten mit dem Verteidiger
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/148#abs-1 (1) Dem Beschuldigten ist, auch wenn er sich nicht auf freiem Fuß befindet, schriftlicher und mündlicher Verkehr mit dem Verteidiger gestattet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/148#abs-2 (2) Ist ein nicht auf freiem Fuß befindlicher Beschuldigter einer Tat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches dringend verdächtig, soll das Gericht anordnen, dass im Verkehr mit Verteidigern Schriftstücke und andere Gegenstände zurückzuweisen sind, sofern sich der Absender nicht damit einverstanden erklärt, dass sie zunächst dem nach § 148a zuständigen Gericht vorgelegt werden. Besteht kein Haftbefehl wegen einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches, trifft die Entscheidung das Gericht, das für den Erlass eines Haftbefehls zuständig wäre. Ist der schriftliche Verkehr nach Satz 1 zu überwachen, sind für Gespräche mit Verteidigern Vorrichtungen vorzusehen, die die Übergabe von Schriftstücken und anderen Gegenständen ausschließen.
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Nach Gewicht
- BVerfG, 16.10.2023 – 2 BvR 1330/23Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen haftgrundbezogene Beschränkungen während der Untersuchungshaft gem §§ 148 Abs 2, 148a StPO bei Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129 Abs 2, 129a Abs 1 Nr 1 StGB) - unzureichende Beschwerdebegründung
- LG Stuttgart, 26.03.2018 – 6 Qs 1/18Zitiert von 2
- Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, 19.11.2019 – VGH B 10/19
- LG Bonn, 21.06.2012 – 27 Qs 2/12Zitiert von 3
- EGMR, 05.07.2001 – 38321/97
- LG Frankfurt (Oder), 07.04.2022 – 22 Qs 8/22
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 24.06.2025 – 1 BvR 180/23Strafprozessuale Ermächtigungen der StPO zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur Online-Durchsuchung überwiegend verfassungsgemäß - Unverhältnismäßigkeit bei Straftaten aus dem Bereich der einfachen Kriminalität - zum Vorrang des IT-System-Grundrechts gegenüber dem Recht auf informationelle SelbstbestimmungZitiert von 4
- LG Nürnberg-Fürth, 22.11.2024 – 18 Qs 17/24Zitiert von 1
- BVerfG, 17.07.2024 – 1 BvR 2133/22 · Hessisches VerfassungsschutzgesetzZitiert von 9
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