§ 73a Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/73a#abs-1 (1) Ist eine rechtswidrige Tat begangen worden, so ordnet das Gericht die Einziehung von Gegenständen des Täters oder Teilnehmers auch dann an, wenn diese Gegenstände durch andere rechtswidrige Taten oder für sie erlangt worden sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/73a#abs-2 (2) Hat sich der Täter oder Teilnehmer vor der Anordnung der Einziehung nach Absatz 1 an einer anderen rechtswidrigen Tat beteiligt und ist erneut über die Einziehung seiner Gegenstände zu entscheiden, berücksichtigt das Gericht hierbei die bereits ergangene Anordnung.
Wird zitiert von 571 Entscheidungen zu § 73a StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 03.03.2025 – 5 StR 312/23Vermögensabschöpfung im Strafverfahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Erweiterte Einziehung und beabsichtigte Anpassung der Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs durch den 5. StrafsenatZitiert von 5
- BGH, 01.06.2026 – GSSt 1/25
- BGH, 04.11.2025 – 5 StR 312/23Vorlage einer Rechtsfrage an den Großen Senat für Strafsachen über eine Zulässigkeit der erweiterten Einziehung eines nach Begehung der Anknüpfungstat erlangten GegenstandsZitiert von 3
- BGH, 19.05.2025 – 4 ARs 3/25Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Voraussetzungen einer erweiterten Einziehung von TaterträgenZitiert von 5
- BGH, 22.03.2023 – 1 StR 335/22Betäubungsmittelstrafrecht: Anordnung der erweiterten Einziehung des Wertes von TaterträgenZitiert von 7
- BayObLG, 23.04.2020 – 207 StRR 138/20Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 11.08.2026 – 206 StRR 211/26Strafverfahren: Feststellungen zur Tagessatzhöhe und Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz aus früheren Taten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 29.07.2026 – 2 StR 218/26Strafverfahren: Anforderungen an die Bezeichnung von Betäubungsmittel- und Waffendelikten im Urteilstenor sowie Voraussetzungen der erweiterten Einziehung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 14.07.2026 – 4 StR 121/26Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Entgegenstehen der Erfolgsaussicht nach § 64 StGB bei fehlenden Kenntnissen der deutschen Sprache Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 73a StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.