§ 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/284#abs-1 (1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/284#abs-2 (2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/284#abs-3 (3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/284#abs-4 (4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wird zitiert von 894 Entscheidungen zu § 284 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 28.03.2006 – 1 BvR 1054/01Vereinbarkeit eines staatlichen Monopols für Sportwetten mit Art. 12 Abs. 1 GGZitiert von 618
- VGH Baden-Württemberg, 23.05.2012 – 6 S 389/11Zitiert von 4
- OLG Köln, 22.10.1999 – 6 U 53/98Zitiert von 2
- LG Berlin, 19.01.2012 – 526 Qs 8/11
- BVerfG, 09.07.2009 – 2 BvR 1119/05Zitiert von 14
- OVG Saarland, 30.04.2007 – 3 W 30/06Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 20.07.2026 – 19 U 183/25
- OLG Köln, 17.07.2026 – 19 U 35/25Online-Glücksspiel: Erstattung von Spieleinsätzen wegen fehlender Erlaubnis auch bei Spielteilnahme aus dem Ausland Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Köln, 10.07.2026 – 19 U 9/25Online-Glücksspiel: Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter auch bei Teilnahme aus dem Ausland Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 284 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.