§ 241 Bedrohung
Stand: 07.04.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/241#abs-1 (1) Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/241#abs-2 (2) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/241#abs-3 (3) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/241#abs-4 (4) Wird die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen, ist in den Fällen des Absatzes 1 auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder auf Geldstrafe und in den Fällen der Absätze 2 und 3 auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder auf Geldstrafe zu erkennen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/241#abs-5 (5) Die für die angedrohte Tat geltenden Vorschriften über den Strafantrag sind entsprechend anzuwenden.
Wird zitiert von 404 Entscheidungen zu § 241 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG GieBen, 05.10.2022 – 2 KLs - 502 Js 16604/21
- LG Siegen, 03.05.2021 – 21 KLs 36/20
- BayObLG, 01.12.2023 – 204 StRR 527/23Zitiert von 1
- BGH, 26.03.2026 – 4 StR 620/25Strafrecht: Tateinheit zwischen vollendeter Nötigung und Bedrohung gemäß § 241 Abs. 2 StGB Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- LG Hagen, 18.07.2025 – 47 NBs 71/24
- LG Köln, 31.08.2022 – 103 KLs 17/19Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 02.06.2026 – 2 OAus 72/26
- VG Köln, 07.05.2026 – 13 K 1037/22Zitiert von 1
- VG Köln, 07.05.2026 – 13 K 1031/22Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 241 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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30.03.2021 Ausfertigung
§ 241 umnummeriert und geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. März 2021 (BGBl. I 441 409)
BGBl. 2021 I S. 441
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.