§ 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
Stand: 10.06.2019
Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 192 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 21.10.1977 – 4 StR 686/76
- OVG NRW, 23.04.1999 – 21 A 490/97Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch eines Vereins gegen amtliche Äußerungen; Zulässigkeit von Werturteilen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- BVerfG, 19.05.2020 – 1 BvR 362/18Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die strafrechtliche Verurteilung wegen ehrverletzender Äußerungen - hier: Verurteilung nicht von hinreichender Abwägung getragenZitiert von 8
- BVerfG, 19.05.2020 – 1 BvR 2397/19Nichtannahmebeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die strafrechtliche Verurteilung wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen - hier: Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund von online veröffentlichten Äußerungen über mit einem familienrechtlichen Verfahren befasste Richter nicht zu beanstanden - Gewicht des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Amtsträger überwiegt auch unter dem Gesichtspunkt der Machtkritik und des "Kampfs um das Recht" deutlich die Meinungsfreiheit des BeschwerdeführersZitiert von 83
- BGH, 12.02.1958 – 4 StR 189/57Zitiert von 1
- BGH, 01.12.1953 – 5 StR 203/53
Zuletzt entschieden
- OLG Stuttgart, 13.11.2024 – 4 U 85/24Zitiert von 2
- EuGH, 11.04.2024 – C-792/22
- AG Duisburg-Ruhrort, 21.11.2022 – 2 Cs 177/22Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 192 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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14.09.2021 Ausfertigung
§ 192 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. September 2021 (BGBl. I 4250)
BGBl. 2021 I S. 4250
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.