§ 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 11
Nach Gewicht
- OVG NRW, 23.04.1999 – 21 A 490/97Zitiert von 22
- BVerfG, 19.05.2020 – 1 BvR 362/18Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die strafrechtliche Verurteilung wegen ehrverletzender Äußerungen - hier: Verurteilung nicht von hinreichender Abwägung getragenZitiert von 8
- BVerfG, 19.05.2020 – 1 BvR 2397/19Nichtannahmebeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die strafrechtliche Verurteilung wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen - hier: Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund von online veröffentlichten Äußerungen über mit einem familienrechtlichen Verfahren befasste Richter nicht zu beanstanden - Gewicht des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Amtsträger überwiegt auch unter dem Gesichtspunkt der Machtkritik und des "Kampfs um das Recht" deutlich die Meinungsfreiheit des BeschwerdeführersZitiert von 77
- OLG Stuttgart, 13.11.2024 – 4 U 85/24Zitiert von 2
- EuGH, 11.04.2024 – C-792/22
- AG Duisburg-Ruhrort, 21.11.2022 – 2 Cs 177/22Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Dresden, 04.02.2020 – 9 U 54/19
- OLG Köln, 10.12.2019 – 1 RVs 180/19Zitiert von 3
- OVG NRW, 17.07.2018 – 11 A 378/16Zitiert von 2
11 Entscheidungen zu § 192 StGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 192 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.