Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/28678 · S. 10
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) § 126a StGB wird neu in das Strafgesetzbuch eingefügt. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen. Zu Nummer 2 (§ 126a StGB) Der Entwurf schlägt mit § 126a StGB-E die Einführung einer Strafvorschrift vor, die den öffentlichen Frieden schützt und als Tathandlung das in einer gewissen Art und Weise erfolgte Verbreiten personenbezogener Daten – auch einer einzelnen Person – erfasst, wenn dies öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3 StGB) geschieht. Der Oberbegriff „verbreitet“ selbst meint jedes Mitteilen einer Tatsache, auch nur gegen-über einer Person (ver- gleiche zu Letzterem für § 86 StGB Fischer, StGB, 68. Auflage 2021, § 186 Rn. 9; Eisele/Schnitthelm, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Auflage 2019, § 186 Rn. 8). Konkret erfasst wird ein solches Verbreiten jedoch nur, wenn dies öffentlich, in einer Versammlung oder durch die Verbreitung eines Inhalts (§ 11 Absatz 3 StGB) geschieht (zu dieser üblichen „Verbreitungstrias“ vergleiche zum Beispiel §§ 80a, 111, 140 Nummer 2, § 187 StGB oder die §§ 185 f. StGB in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 18.6.2020, Bundesratsdrucksache 339/20). Ein „öffentliches“ Verbreiten der personenbezogenen Daten erfasst jede Form der öffentlichen Mitteilung in der analogen oder digitalen Welt. In der analogen Welt betrifft dies etwa die Bekanntgabe personenbezogener Daten auf öffentlichen Veranstaltungen (zum „öffentlichen“ Verbreiten im Internet vergleiche unten). Mit „Versammlung“ wird auch das Verbreiten innerhalb eines geschlossenen Kreises von Personen erfasst, die sich an einem Ort zu einem bestimmten Zweck getroffen haben (zum Beispiel Mitglieder eines Ve
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.251 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/28678, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 17.078–28.329 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 5b809241b5f8a05b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP