Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 5
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/5#abs-1 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/5#abs-2 (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GG/5#abs-3 (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Wird zitiert von 7.020 Entscheidungen zu Art 5 GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 29.05.1973 – 1 BvR 424/71, 1 BvR 325/72 · Hochschul-UrteilZitiert von 122
- BVerfG, 05.02.1991 – 1 BvF 1/85, 1 BvF 1/88 · 6. RundfunkentscheidungZitiert von 128
- BVerfG, 24.02.1971 – 1 BvR 435/68 · MephistoZitiert von 108
- BVerfG, 24.03.1987 – 1 BvR 147/86, 1 BvR 478/86 · 5. RundfunkentscheidungZitiert von 29
- BVerfG, 28.02.1961 – 2 BvG 1/60, 2 BvG 2/60 · 1. RundfunkentscheidungZitiert von 32
- BVerfG, 20.07.2010 – 1 BvR 748/06Hochschulverfassung und Wissenschaftsfreiheit: teilweise Unvereinbarkeit von § 90 und § 91 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (Binnenverhältnis der Hochschulorgane auf Fakultätsebene) mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GGZitiert von 36
Zuletzt entschieden
- BGH, 29.09.2026 – VI ZR 402/24Persönlichkeitsrecht: Kein Anspruch auf Geldentschädigung wegen der Anfertigung und Weitergabe von Bildaufnahmen einer prominenten Person durch einen Pressefotografen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Berlin, 22.09.2026 – 27 O 332/26 eVPresserecht: Unzulässigkeit einer Berichterstattung wegen bewusster Unvollständigkeit bei Verschweigen der Nichteröffnung des Hauptverfahrens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Frankfurt am Main, 16.09.2026 – 2-06 O 234/25Social-Media-Plattform: Unmittelbare Haftung des Betreibers für Fake-Profile bei algorithmischer Steuerung von Nutzerinhalten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 5 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 5 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.