§ 184e Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/184e#abs-1 (1) Nach § 184b Absatz 1 wird auch bestraft, wer eine kinderpornographische Darbietung veranstaltet. Nach § 184c Absatz 1 wird auch bestraft, wer eine jugendpornographische Darbietung veranstaltet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/184e#abs-2 (2) Nach § 184b Absatz 3 wird auch bestraft, wer eine kinderpornographische Darbietung besucht. Nach § 184c Absatz 3 wird auch bestraft, wer eine jugendpornographische Darbietung besucht. § 184b Absatz 5 Nummer 1 und 3 gilt entsprechend.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 184e StGB →
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Nach Gewicht
- BVerwG, 11.02.2014 – 2 B 37/12Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen; VertrauensbeeinträchtigungZitiert von 8
- BVerwG, 11.02.2014 – 2 B 37.12Zitiert von 77
- BGH, 05.07.2011 – 3 StR 87/11Wiederholte Zuwiderhandlung des Ausländers gegen die räumliche Beschränkung des Aufenthalts: Strafbarkeit trotz fehlender staatlicher Reaktion auf den ErstverstoßZitiert von 3
- BGH, 19.11.2009 – 3 StR 244/09Strafrecht: Voraussetzungen der tatbestandlichen Handlungseinheit bei Nachstellung nach § 238 StGB; Verjährung tateinheitlich zusammentreffender Delikte KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- BGH, 13.02.2008 – 2 ARs 37/08Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.2025 – 12 S 479/25Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 13.07.2016 – 3d A 1112/13.OZitiert von 8
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2016 – 1 S 410/14Zitiert von 10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 184e StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.