§ 184e Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/184e#abs-1 (1) Nach § 184b Absatz 1 wird auch bestraft, wer eine kinderpornographische Darbietung veranstaltet. Nach § 184c Absatz 1 wird auch bestraft, wer eine jugendpornographische Darbietung veranstaltet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/184e#abs-2 (2) Nach § 184b Absatz 3 wird auch bestraft, wer eine kinderpornographische Darbietung besucht. Nach § 184c Absatz 3 wird auch bestraft, wer eine jugendpornographische Darbietung besucht. § 184b Absatz 5 Nummer 1 und 3 gilt entsprechend.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 184e StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 11.02.2014 – 2 B 37.12Zitiert von 94
- BGH, 05.07.2011 – 3 StR 87/11Wiederholte Zuwiderhandlung des Ausländers gegen die räumliche Beschränkung des Aufenthalts: Strafbarkeit trotz fehlender staatlicher Reaktion auf den ErstverstoßZitiert von 3
- BGH, 19.11.2009 – 3 StR 244/09Strafrecht: Voraussetzungen der tatbestandlichen Handlungseinheit bei Nachstellung nach § 238 StGB; Verjährung tateinheitlich zusammentreffender Delikte Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- BGH, 13.02.2008 – 2 ARs 37/08Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.2025 – 12 S 479/25Zitiert von 4
- OVG NRW, 13.07.2016 – 3d A 1112/13.OZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2016 – 1 S 410/14Zitiert von 10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 184e StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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Änderungsverlauf
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21.01.2015 Ausfertigung
§ 184e neu gefasst und geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Januar 2015 (BGBl. I 10)
BGBl. 2015 I S. 10
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31.10.2008 Ausfertigung
§ 184e geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I 2149)
BGBl. 2008 I S. 2149
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