§ 132 Amtsanmaßung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 66
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Nach Gewicht
- OLG Bremen, 19.03.2024 – 1 Ws 28/24Zitiert von 2
- BGH, 14.04.2020 – 5 StR 37/20 · Amtsanmaßung als "eigenhändiges Delikt"Zitiert von 10
- OLG Stuttgart, 25.04.2006 – 4 Ws 98/06Zitiert von 1
- BGH, 30.09.1958 – 1 StR 310/58Zitiert von 3
- BGH, 15.03.2011 – 4 StR 40/11Amtsanmaßung und Abzeichenmissbrauch: Strafbarkeit der Vortäuschung einer Zugehörigkeit zu den Feldjägern sowie des unbefugten Tragens von inländischen Uniformen und AmtsabzeichenZitiert von 12
- OLG Köln, 15.09.1998 – Ss 395/98 - 180 -
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 132 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.