§ 131 Gewaltdarstellung
Stand: 01.01.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/131#abs-1 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 ist der Versuch strafbar.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/131#abs-2 (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/131#abs-3 (3) Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
Wird zitiert von 63 Entscheidungen zu § 131 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 20.10.1992 – 1 BvR 698/89Einziehung einer Videokassette mit einem "Horrorfilm" vor Abschluß des vom Vertreiber veranlaßten Kennzeichnungsverfahren nach dem JugendschutzgesetzZitiert von 50
- BGH, 15.12.1999 – 2 StR 365/99Verbreitung von Gewaltdarstellungen: Voraussetzungen der Vorfälligkeit bei rein fiktiven oder von menschenähnlichen Wesen begangenen Gewalttätigkeiten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 6
- VG Mainz, 29.09.2016 – 1 K 710/15.MZZitiert von 1
- BGH, 12.07.2007 – I ZR 18/04Internet-Auktionsplattform: Umfang der wettbewerbsrechtlichen Prüfungspflichten des Betreibers beim Angebot jugendgefährdender Medien Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 69
- OLG Celle, 04.01.2022 – 4 StS 2/21
- BVerwG, 22.07.2002 – 2 WDB 1.02Zitiert von 79
Zuletzt entschieden
- VG Karlsruhe, 06.03.2026 – 9 K 4719/24
- VG Berlin, 14.07.2025 – 24 K 493/24Zitiert von 1
- BVerwG, 20.05.2025 – 6 B 23.24Beobachtung der Alternative für Deutschland (AfD) durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Bekanntgabe der Einstufung als VerdachtsfallZitiert von 23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 131 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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30.11.2020 Ausfertigung
§ 131 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. November 2020 (BGBl. I 2600)
BGBl. 2020 I S. 2600
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21.01.2015 Ausfertigung
§ 131 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Januar 2015 (BGBl. I 10)
BGBl. 2015 I S. 10
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27.12.2003 Ausfertigung
§ 131 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I 3007)
BGBl. 2003 I S. 3007
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.