§ 103 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 103 StGB liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 103 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Berlin, 13.03.2017 – 27 L 502.16Zitiert von 10
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.12.2016 – OVG 6 S 29.16Zitiert von 15
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 – OVG 6 S 9.17Zitiert von 4
- VG Berlin, 14.04.2016 – 1 L 268.16Zitiert von 2
- BVerfG, 20.04.2018 – 1 BvR 31/17Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung (§§ 102, 105 StPO) wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§ 103 Abs 1 Nr 2 StGB) durch islamfeindliche Äußerungen im Internet - Bejahung eines Anfangsverdachts vertretbar, keine Verletzung der Meinungsfreiheit des Betroffenen (Art 5 Abs 1 S 1 GG) - zudem keine Verletzung des Art 13 GG bei Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung - Heilung eines Gehörsverstoßes im Anhörungsrügeverfahren - Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht substantiiert gerügtZitiert von 1
- BVerfG, 06.06.2006 – 2 BvR 1349/05Zitiert von 12
Zuletzt entschieden
- VG Hannover, 07.11.2022 – 5 A 184/21
- BGH, 19.10.2022 – 4 StR 168/21(Anwendbarkeit der Irrtumsvorschrift des § 16 Abs. 2 StGB im Verhältnis von § 184b zu § 184c StGB)Zitiert von 1
- OLG München, 19.07.2018 – 5 OLG 15 Ss 539/17
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 103 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.