§ 94 Landesverrat
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/94#abs-1 (1) Wer ein Staatsgeheimnis
1.
einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder
2.
sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,
und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/94#abs-2 (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
eine verantwortliche Stellung mißbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet, oder
2.
durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.
Wird zitiert von 36 Entscheidungen zu § 94 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 15.05.1995 – 2 BvL 19/91Strafbarkeit früherer Mitarbeiter und Agenten des Ministeriums für Staatssicherheit und des militärischen Nachrichtendienstes der ehemaligen DDR wegen der gegen die Bundesrepublik oder deren NATO-Partner gerichteten SpionagetätigkeitZitiert von 38
- BVerfG, 21.06.1977 – 2 BvR 308/77Bestimmtheit der Strafvorschriften über Landesverrat; Verwerfung der auf unrichtige Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs gestützten Revision gegen ein erstinstanzliches Urteil eines OberlandesgerichtsZitiert von 34
- BGH, 22.01.1971 – 3 StR 3/70 IIZitiert von 2
- BVerfG, 14.01.1969 – 1 BvR 176/66Bestrafung wegen an sich nicht verfassungsfeindlicher Äußerungen im Rahmen der mitgliedschaftlichen Betätigung in einer verbotenen Partei; journalistische Beiträge im Auftrag der verbotenen KPDZitiert von 1
- BGH, 05.06.1996 – 3 StR 534/95 IZitiert von 2
- BVerfG, 15.01.1969 – 1 BvR 438/65Ausspruch eines Berufsverbotes durch Strafgerichte gegen Presseangehörige wegen strafbaren Verstoßes gegen ein ParteiverbotZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 29.03.2023 – 10 C 6/21Ausübung seines Weisungsrechts nach §§ 146, 147 Nr. 1 GVG durch Bundesminister der Justiz ist keine materielle VerwaltungstätigkeitZitiert von 6
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2021 – 12 B 16.19Zitiert von 4
- BVerwG, 01.07.2020 – 2 WD 15/19Äußerungen eines Offiziers als nominierter LandtagskandidatZitiert von 20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 94 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.