Gesetze / Steuerberatungsgesetz

StBerG

§ 13 Zweck und Tätigkeitsbereich

Stand: 10.06.2019

Bund11 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/13#abs-1 (1) Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 für ihre Mitglieder.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/13#abs-2 (2) Lohnsteuerhilfevereine bedürfen für ihre Tätigkeit der Anerkennung.

§ 12 § 14