Entscheidungen zu § 13 StBerG
11 Entscheidungen · Tätigkeit
- FG Schleswig, 30.09.2009 – 2 K 1/09 Urteil
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BFH, 24.02.2026 – VII R 18/23
Beschluss
Leitsatz 1. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Steuerberatungsgesetzes untersagt eine leistungsbezogene Ausgestaltung der Mitgliedsbeiträge nach Art einer Gebührenordnung. 2. Die Beratungsleistungen sind allein über Mitgliedsbeiträge z…
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BFH, 24.08.2010 – VII R 49/09
Urteil
Leitsatz Eine Vereinbarung, durch die ein Lohnsteuerhilfeverein von einem anderen Verein, der seine Tätigkeit einstellen will, dessen Mitgliederstamm "erwirbt", widerspricht nicht generell Zweck und Wesen eines Lohnsteuerhilfever…
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BVerfG, 07.11.1991 – 1 BvR 1469/86
Beschluss
Leitsatz Lohnsteuerhilfevereine werden durch § 3 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über Art und Inhalt der zulässigen Hinweise auf die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen in ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) übermäßig be…
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BSG, 28.03.2019 – B 10 KG 1/18 R
Urteil
Leitsatz Lohnsteuerhilfevereine dürfen im Antragsverfahren wegen sozialrechtlichen Kindergelds nicht gegenüber der Familienkasse als Verfahrensbevollmächtigte auftreten.
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BFH, 27.07.1982 – VII R 21/82
Urteil
Leitsatz Die Hilfeleistung in Lohnsteuersachen bei der Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins darf nicht von einer Steuerberatungsgesellschaft oder deren Angestellten ausgeübt werden.
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BGH, 28.03.2023 – II ZB 11/22
Beschluss
Leitsatz Ein Verein, dessen satzungsmäßige Tätigkeit darin besteht, unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen durch Studierende unter Anleitung beruflich vorgebildeter und erfahrener Praktiker für Studenten zu erbringen, kann …
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BFH, 09.09.1997 – VII R 108/96
Urteil
Leitsatz Eine Beitragsregelung eines Lohnsteuerhilfevereins, die die Höhe des Mitgliedsbeitrags in bestimmten Fällen nach der konkreten Beratungsleistung bemißt, verstößt gegen das Verbot, für die Hilfeleistung in Lohnsteuersache…
- FG Köln, 07.08.2025 – 13 K 1624/22 Urteil
- FG Rheinland-Pfalz, 20.04.2023 – 4 K 1038/22 Urteil
- FG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 – 13 K 8105/21 Urteil