Gesetze / Steuerberatungsgesetz
StBerG§ 125 Entscheidung
Stand: 01.08.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/125#abs-1 (1) Die Hauptverhandlung schließt mit der auf die Beratung folgenden Verkündung des Urteils.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/125#abs-2 (2) Das Urteil lautet auf Freisprechung, Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/125#abs-3 (3) Das berufsgerichtliche Verfahren ist, abgesehen von dem Fall des § 260 Abs. 3 der Strafprozeßordnung, einzustellen
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 125 StBerG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Celle, 06.02.2017 – 1 StO 1/16Zitiert von 1
- BVerfG, 07.06.2011 – 1 BvR 194/11Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes <Art 19 Abs 4 GG> durch überlange Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens - insb zur Angemessenheit der Verfahrensdauer in der Revisionsinstanz - hier: berufsrechtliches Verfahren über Wiederbestellung eines Steuerberaters - nahezu fünfjährige Dauer des Verfahrens vor dem FG nicht mehr vertretbar - hingegen Dauer des Verfahrens vor dem BFH nicht zu beanstanden - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 EuroZitiert von 32
- BGH, 19.07.2007 – StbSt (R) 1/06
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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07.07.2021 Ausfertigung
§ 125 neu gefasst durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I 2363)
BGBl. 2021 I S. 2363
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22.12.2006 Ausfertigung
§ 125 geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I 3416)
BGBl. 2006 I S. 3416
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24.06.1975 Ausfertigung
§ 125 eingefügt und geändert und neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 1975 (BGBl. I 1509)
BGBl. 1975 I S. 1509
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.