Gesetze / Schwerbehindertenausweisverordnung
SchwbAwV§ 3 Weitere Merkzeichen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 64
Nach Gewicht
- LSG NRW, 30.08.2024 – L 13 SB 327/22
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 – L 12 SB 54/09Zitiert von 1
- BVerwG, 28.02.2018 – 6 C 48/16Rundfunkbeitragspflicht schwerbehinderter MenschenZitiert von 23
- BSG, 16.02.2012 – B 9 SB 2/11 RSchwerbehindertenrecht - Merkzeichen RF - Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - GdB von weniger als 80 - psychische Störung - Nicht-Teilnehmen-Können an öffentlichen Veranstaltungen - HärtefallZitiert von 23
- FG Münster, 05.05.2010 – 9 K 2753/07 E
- BSG, 24.10.2019 – B 9 SB 1/18 RSchwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Trennung nach Organ- und Funktionseinheiten - Funktionssystem des Sehens - Störung des visuellen Erkennens - keine Berücksichtigung von gnostischen Störungen - Unterschied zum Blindheitsbegriff für Landesblindengeld - verschiedene Zielrichtungen - Verfassungsrecht - Gleichheit - Einheit der Rechtsordnung - ZurückverweisungZitiert von 34
Zuletzt entschieden
- VG Münster, 07.05.2026 – 4 K 1635/23
- SG Dessau-Roßlau, 28.01.2026 – S 28 SB 50/22
- BSG, 23.10.2025 – B 9 SB 6/25 CSozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung - Zulässigkeit nur gegen abänderbare Gerichtsentscheidungen - Bindung des Gerichts an eigene Urteile - Anhörungsrüge - rechtliches Gehör - Entscheidungserheblichkeit - Zulässigkeit einer Normfeststellungsklage - fehlende Darlegungen zur Unzumutbarkeit einer inzidenten Prüfung der Normgültigkeit im Rahmen einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage - kritisierter Entscheidungsmaßstab des Gerichts - DarlegungsanforderungenZitiert von 2
64 Entscheidungen zu § 3 SchwbAwV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 SchwbAwV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SchwbAwV/3#abs-1 (1) Im Ausweis sind auf der Rückseite folgende Merkzeichen einzutragen:
| 1. | aG | wenn der schwerbehinderte Mensch außergewöhnlich gehbehindert im Sinne des § 229 Absatz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ist, |
| 2. | H | wenn der schwerbehinderte Mensch hilflos im Sinne des § 33b des Einkommensteuergesetzes oder entsprechender Vorschriften ist, |
| 3. | BI | wenn der schwerbehinderte Mensch blind im Sinne des § 72 Abs. 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder entsprechender Vorschriften ist, |
| 4. | GI | wenn der schwerbehinderte Mensch gehörlos im Sinne des § 228 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ist, |
| 5. | RF | wenn der schwerbehinderte Mensch die landesrechtlich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfüllt, |
| 6. | 1. Kl. | wenn der schwerbehinderte Mensch die im Verkehr mit Eisenbahnen tariflich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für die Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis der 2. Wagenklasse erfüllt, |
| 7. | G | wenn der schwerbehinderte Mensch in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt im Sinne des § 229 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder entsprechender Vorschriften ist, |
| 8. | TBI | wenn der schwerbehinderte Mensch wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 hat. |
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SchwbAwV/3#abs-2 (2) Ist der schwerbehinderte Mensch zur Mitnahme einer Begleitperson im Sinne des § 229 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch berechtigt, sind auf der Vorderseite des Ausweises das Merkzeichen „B“ und der Satz „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ einzutragen.