Gesetze / Landesrecht Sachsen / SchulInfraVO · SächsGVBl. 2020 Nr. 2, S. 23, Fsn-Nr. 520-27
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Zuweisungen zur Verbesserung der schulischen Infrastruktur
12 Normen · Ausgangsfassung vom 22.01.2020 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Zweck der Zuweisung
- § 2 Gegenstand der Zuweisung
- § 3 Zuweisungsempfänger
- § 4 Zuweisungsvoraussetzungen
- § 5 Budget für die Kreisfreien Städte
- § 6 Art und Höhe der Zuweisung
- § 7 Antragsverfahren
- § 8 Auszahlung
- § 9 Verwendungsnachweis
- § 10 Weitere Nebenbestimmung
- § 10a Zuweisungen für das Wohnen für Auszubildende
- § 11 Inkrafttreten
- Anlage Kostenkennwerte
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
21.08.2024 Ausfertigung · Geändert durch die Verordnung vom 21. August 2024 (SächsGVBl. S. 814)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.