Gesetze / Landesrecht Sachsen / SchulInfraVO · SächsGVBl. 2020 Nr. 2, S. 23, Fsn-Nr. 520-27

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Zuweisungen zur Verbesserung der schulischen Infrastruktur

12 Normen · Ausgangsfassung vom 22.01.2020 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Zweck der Zuweisung
  3. § 2 Gegenstand der Zuweisung
  4. § 3 Zuweisungsempfänger
  5. § 4 Zuweisungsvoraussetzungen
  6. § 5 Budget für die Kreisfreien Städte
  7. § 6 Art und Höhe der Zuweisung
  8. § 7 Antragsverfahren
  9. § 8 Auszahlung
  10. § 9 Verwendungsnachweis
  11. § 10 Weitere Nebenbestimmung
  12. § 10a Zuweisungen für das Wohnen für Auszubildende
  13. § 11 Inkrafttreten
  14. Anlage Kostenkennwerte

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    21.08.2024 Ausfertigung · Geändert durch die Verordnung vom 21. August 2024 (SächsGVBl. S. 814)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.