Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulinfrastrukturverordnung
SchulInfraVO§ 8 Auszahlung
Stand: 26.08.2026
Die Zuweisungen werden von der Bewilligungsstelle wie folgt ausgezahlt:
1. 40 Prozent der Zuweisung nach Bestandskraft des Zuweisungsbescheides,
2. 50 Prozent der Zuweisung nach Vorlage des Verwendungsnachweises und
3. 10 Prozent der Zuweisung nach Prüfung des Verwendungsnachweises, soweit sich daraus keine Beanstandungen ergeben und keine Rückforderungen geltend gemacht werden.