Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulinfrastrukturverordnung
SchulInfraVO§ 5 Budget für die Kreisfreien Städte
Stand: 26.08.2026
Das Staatsministerium für Kultus teilt den Kreisfreien Städten zum Beginn des Jahres mit, über welches Mittelvolumen (Budget) diese verfügen können.