Gesetze / Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
SchfHwG§ 42 (weggefallen)
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 4
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- OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 – 1 L 17/14
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 – 1 L 27/14
- BVerwG, 17.12.2015 – 7 C 5/14Verfassungs- und einfachrechtliche Voraussetzungen eines FeuerstättenbescheidsZitiert von 180
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2019 – OVG 1 N 56.18
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 42 SchfHwG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.