Gesetze / Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
SchfHwG§ 43 Ruhegeld wegen Versetzung in den Ruhestand
Stand: 10.06.2019
Am 31. Dezember 2012 festgestellte Ruhegelder wegen Versetzung in den Ruhestand werden vom 1. Januar 2013 an als Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit weitergezahlt.