Gesetze / Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
SchfHwG§ 43 Ruhegeld wegen Versetzung in den Ruhestand
Stand: 10.06.2019
Am 31. Dezember 2012 festgestellte Ruhegelder wegen Versetzung in den Ruhestand werden vom 1. Januar 2013 an als Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit weitergezahlt.
Änderungsverlauf
-
17.07.2017 Ausfertigung
§ 43 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I 2495)
BGBl. 2017 I S. 2495
-
05.12.2012 Ausfertigung
§ 43 umnummeriert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I 2467)
BGBl. 2012 I S. 2467
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.