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Artikel 1 · BT-Drs. 17/10749 · S. 14
Zu Artikel 1 (Änderung des Schornsteinfeger-
Zu Artikel 1 (Änderung des Schornsteinfeger- Handwerksgesetzes) Zu Nummer 1 Änderung der Inhaltsübersicht aufgrund der Neufassung von Teil 2 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes. Zu Nummer 2 Zu § 27 (Schließung der Zusatzversorgung) Mit dieser Regelung werden die Grundsätze der Schließung des bisherigen umlagefinanzierten Pflicht-Zusatzversor- gungssystems für die Zukunft festgelegt. Die laufenden Ver- sorgungsleistungen und die in der Vergangenheit erworbe- nen Anwartschaften der Bezirksschornsteinfegermeister auf (Alters-)Ruhegeld bestehen fort. Die Berufsunfähigkeitsab- sicherung sowie die Absicherung der Witwen, Witwer und Waisen bleibt nach Maßgabe der §§ 38 bis 40 erhalten. Die Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/10749 Anpassung der Leistungen erfolgt künftig unabhängig von einem Gesamtversorgungssystem. Sie orientiert sich nicht mehr an der Gehaltsentwicklung im öffentlichen Dienst, sondern an der Entwicklung in der gesetzlichen Rentenver- sicherung. Die Halbierung der Anpassung in den ersten Jah- ren nach Schließung des Systems trägt dabei der Tatsache Rechnung, dass durch Beschluss der Vertreterversammlung die (Fest-)Beiträge seit 2008 nicht mehr erhöht worden sind, gleichzeitig im öffentlichen Dienst aber in den Jahren 2009 bis 2011 eine 5,2-prozentige Erhöhung stattgefunden hat. Diese ungerechtfertigte Verschiebung im Beitrags-/Leis- tungsverhältnis wird bei der Festlegung des Leistungs- niveaus des Zusatzversorgungssystems berücksichtigt, be- sonders auch vor dem Hintergrund, dass das umlagefinan- zierte Zusatzrentensystem künftig im Wesentlichen aus dem Bundeshaushalt finanziert wird. Zu § 28 (Träger der Zusatzversorgung; Verordnungs- ermächtigung) Die Trägerschaft der Zusatzversorgung verbleibt bei der bis- herigen Versorgungsanst
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.895 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/10749, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 42.769–51.664 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert 89039560c9763b2e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP