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Artikel 1 · BT-Drs. 17/10749 · S. 14

Zu Artikel 1 (Änderung des Schornsteinfeger-

Zu Artikel 1 (Änderung des Schornsteinfeger-
Handwerksgesetzes)
Zu Nummer 1
Änderung der Inhaltsübersicht aufgrund der Neufassung
von Teil 2 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes.
Zu Nummer 2
Zu § 27 (Schließung der Zusatzversorgung)
Mit dieser Regelung werden die Grundsätze der Schließung
des bisherigen umlagefinanzierten Pflicht-Zusatzversor-
gungssystems für die Zukunft festgelegt. Die laufenden Ver-
sorgungsleistungen und die in der Vergangenheit erworbe-
nen Anwartschaften der Bezirksschornsteinfegermeister auf
(Alters-)Ruhegeld bestehen fort. Die Berufsunfähigkeitsab-
sicherung sowie die Absicherung der Witwen, Witwer und
Waisen bleibt nach Maßgabe der §§ 38 bis 40 erhalten. Die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/10749
Anpassung der Leistungen erfolgt künftig unabhängig von
einem Gesamtversorgungssystem. Sie orientiert sich nicht
mehr an der Gehaltsentwicklung im öffentlichen Dienst,
sondern an der Entwicklung in der gesetzlichen Rentenver-
sicherung. Die Halbierung der Anpassung in den ersten Jah-
ren nach Schließung des Systems trägt dabei der Tatsache
Rechnung, dass durch Beschluss der Vertreterversammlung
die (Fest-)Beiträge seit 2008 nicht mehr erhöht worden sind,
gleichzeitig im öffentlichen Dienst aber in den Jahren 2009
bis 2011 eine 5,2-prozentige Erhöhung stattgefunden hat.
Diese ungerechtfertigte Verschiebung im Beitrags-/Leis-
tungsverhältnis wird bei der Festlegung des Leistungs-
niveaus des Zusatzversorgungssystems berücksichtigt, be-
sonders auch vor dem Hintergrund, dass das umlagefinan-
zierte Zusatzrentensystem künftig im Wesentlichen aus dem
Bundeshaushalt finanziert wird.
Zu § 28 (Träger der Zusatzversorgung; Verordnungs-
ermächtigung)
Die Trägerschaft der Zusatzversorgung verbleibt bei der bis-
herigen Versorgungsanst

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.895 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/10749, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 42.769–51.664 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert 89039560c9763b2e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP