Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen
SVVollzG NRW§ 15 Ausstattung des Zimmers, persönlicher Bereich
Stand: 01.04.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SVVollzG%20NRW/15#abs-1 (1) Die Untergebrachten dürfen ihr Zimmer in angemessenem Umfang mit eigenen Gegenständen ausstatten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SVVollzG%20NRW/15#abs-2 (2) Die Annahme, der Besitz und die Weitergabe von Gegenständen bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis darf versagt oder widerrufen werden, wenn die Gegenstände die Sicherheit beeinträchtigen oder die Ordnung in schwerwiegender Weise oder die Erreichung der Vollzugsziele gefährden. Gegenstände von geringem Wert dürfen die Untergebrachten ohne Erlaubnis an andere Untergebrachte weitergeben und von ihnen annehmen. Die Weitergabe und Annahme auch solcher Gegenstände kann von einer Erlaubnis abhängig gemacht werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SVVollzG%20NRW/15#abs-3 (3) § 15 Absatz 3 und 4 des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 13. Januar 2015 (GV. NRW. S. 76) in der jeweils geltenden Fassung gilt entsprechend.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 15 SVVollzG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 22.05.2014 – 1 Vollz (Ws) 182/14
- OLG Hamm, 24.09.2019 – 1 Vollz (Ws) 436/19
- LG Arnsberg, 22.01.2018 – IV-2 StVK 199/17
- OLG Hamm, 27.11.2023 – 1 Vollz 615/23Zitiert von 2
- OLG Hamm, 28.03.2019 – 1 Vollz (Ws) 13/19
- OLG Hamm, 30.10.2018 – 1 Vollz (Ws) 497/18
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 01.04.2026 – 1 Vollz 280/25Zitiert von 1
- OLG Hamm, 25.09.2023 – 1 Vollz 340+341/23
- SG Dortmund, 14.03.2023 – S 62 SO 639/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 15 SVVollzG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.