Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 65
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 19
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- SG Stuttgart, 20.02.2008 – S 12 KR 1688/05
- BSG, 06.10.2020 – B 2 U 10/19 R(Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Versagung eines Schriftsatznachlasses nach umfangreichem Sachverständigengutachten auf psychiatrischem Fachgebiet - gesetzliche Unfallversicherung - Aufhebung einer bewilligten Unfallrente nach § 48 Abs 1 S 1 SGB 10 iVm § 73 Abs 3 SGB 7 - Änderung der tatsächlichen gesundheitlichen Verhältnisse - Posttraumatische Belastungsstörung - Verschiebung der Wesensgrundlage - Voraussetzungen)Zitiert von 31
- SG Duisburg, 20.10.2016 – S 2 SO 457/16
- BSG, 27.04.2021 – B 12 KR 56/20 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - unstatthafte Berufung - Verwerfung durch Beschluss nach einem Gerichtsbescheid - keine Beantragung der mündlichen Verhandlung - zutreffende Rechtsmittelbelehrung - keine ermessensfehlerhafte Entscheidung des GerichtsZitiert von 2
- BSG, 06.08.2019 – B 13 R 233/18 B(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Beschluss ohne mündliche Verhandlung nach § 153 Abs 4 SGG)Zitiert von 11
- BSG, 15.12.2016 – B 5 R 238/16 BNichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Anhörungsfrist - rechtliches Gehör - vereinfachtes Verfahren - Verlängerung der Erklärungsfrist - EntscheidungZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- LSG Bayern, 10.04.2025 – L 18 VH 1/25 B
- LSG Rheinland-Pfalz, 27.09.2023 – L 6 BA 7/22Zitiert von 2
- LSG Baden-Württemberg, 13.07.2023 – L 6 U 3560/22Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 65 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf Antrag kann der Vorsitzende richterliche Fristen abkürzen oder verlängern. Im Falle der Verlängerung wird die Frist von dem Ablauf der vorigen Frist an berechnet.