Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 53
Stand: 10.06.2019
(aufgehoben)
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 53 SGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- SG Duisburg, 26.09.2008 – S 10 R 156/06Zitiert von 1
- BVerfG, 09.01.1991 – 1 BvR 207/87Keine Klagebefugnis der Versorgungsausgleichspflichtigen gegen die Gewährung einer Rente an den Ausgleichsberechtigten aufgrund des PensionistenprivilegsZitiert von 44
- BSG, 10.04.2003 – B 4 RA 56/02 RRentenversicherung: Voraussetzungen der Rücknahme bindender Rentenbescheide nach gesetzlicher Neuregelung der Kindererziehungszeiten (§ 44 SGB X) Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2022 – L 4 KR 290/22 KL ERZitiert von 4
- SG Hannover, 02.11.2016 – S 48 AS 687/16
- LSG NRW, 24.02.2016 – L 11 KA 58/15 B ERZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2009 – L 13 AS 167/09 BZitiert von 1
- LSG NRW, 04.08.2004 – L 8 RJ 19/04
- LSG NRW, 27.04.2000 – L 16 AR 1/00
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 53 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 53 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
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17.08.2001 Ausfertigung
§ 53 eingefügt und geändert und neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. August 2001 (BGBl. I 2144)
BGBl. 2001 I S. 2144
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.