Gesetze / Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Ärzte-ZV§ 7
Stand: 10.06.2019
Der Arzt wird im Arztregister gestrichen, wenn
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 7 Ärzte-ZV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 09.02.2000 – L 11 KA 170/99
- BSG, 13.12.2000 – B 6 KA 26/00 RZitiert von 13
- LSG NRW, 21.07.2004 – L 10 KA 5/02Zitiert von 4
- LSG NRW, 25.06.2003 – L 11 KA 243/01Vertragsärztliche Vergütung - Honorarverteilung - Pathologie - Bildung fachgruppenspezifischer Honorartöpfe im HVM - Überprüfbarkeit der Leistungsbewertung im EBM - Kein Anspruch auf höhere Vergütung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- LSG NRW, 21.05.2003 – L 10 KA 3/03Zitiert von 1
- LSG NRW, 21.05.2003 – L 10 KA 47/02Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 21.05.2003 – L 10 KA 52/02Vertragsarztrecht - Honorarverteilung - Pathologen - Fachgruppenspezifische Honorartöpfe - Honorarverteilungsmaßstab - Einheitlicher Bewertungsmaßstab - Kein Anspruch auf eine höhere Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 Ärzte-ZV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
BGBl. 2019 I S. 646 Gesetzgebungsmaterialien
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.