Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/6337 · S. 84
Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 4) Bereinigung einer gegenstandslos gewordenen Vorschrift, die eine Reduzierung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen bei nicht rechtzeitiger Ausgabe der elektronische Gesundheitskarte (eGK) für die Jahre 2012 und 2013 vorsah. Zu Nummer 2 (§ 5) Zu Buchstabe a Die Änderung gewährleistet, dass die Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die für die Versicherungs- pflicht der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nach § 5 Absatz 1 Nummer 11 erforderliche Vorversiche- rungszeit nicht erfolgt, wenn die Elterneigenschaft im Wege einer Adoption oder Eheschließung erst nach den für die Familienversicherung maßgeblichen Altersgrenzen begründet wurde. In diesen Fällen kann eine entspre- chende Erziehungsleistung, die sich auf den Versicherungsstatus der Eltern ausgewirkt hat, ausgeschlossen wer- den. Demnach ist in diesen Fällen eine pauschale Anrechnung von Kindererziehungszeiten nach § 5 Absatz 2 Satz 3 auf die für die Versicherungspflicht der KVdR nach § 5 Absatz 1 Nummer 11 erforderliche Vorversiche- rungszeit nicht sachgerecht. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zur Aufhebung des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6, auf den diese Vorschrift Bezug nimmt. Der Bezug knüpft künftig an das bisherige Recht an. Zu Nummer 3 (§ 6) In Absatz 8 hat der Gesetzgeber für das Jahr 2004 die der Bestimmung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zugrunde zu legenden Ausgangswerte festgelegt, so wie sie der Sozialversicherungsrechengrößenverordnung für das Jahr 2004 zugrunde gelegt wurden. Die Regelung kann zur Rechtsbereinigung gestrichen werden. Zu Nummer 4 (§ 7) Zur Rechtsbereinigung wird die Übergangsregelung des § 7 Absatz 3 wegen Zeitablaufs aufgehoben. Zu Nummer 5 (§ 9) Zu Buchstabe a Es h
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 281.023 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/6337, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 298.617–579.640 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert e4af39c3b358658b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP