Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
SGB V§ 22 Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe)
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%205/22#abs-1 (1) Versicherte, die das sechste, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, können sich zur Verhütung von Zahnerkrankungen einmal in jedem Kalenderhalbjahr zahnärztlich untersuchen lassen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%205/22#abs-2 (2) Die Untersuchungen sollen sich auf den Befund des Zahnfleisches, die Aufklärung über Krankheitsursachen und ihre Vermeidung, das Erstellen von diagnostischen Vergleichen zur Mundhygiene, zum Zustand des Zahnfleisches und zur Anfälligkeit gegenüber Karieserkrankungen, auf die Motivation und Einweisung bei der Mundpflege sowie auf Maßnahmen zur Schmelzhärtung der Zähne erstrecken.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%205/22#abs-3 (3) Versicherte, die das sechste, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, haben Anspruch auf Fissurenversiegelung der Molaren.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%205/22#abs-4 (4) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%205/22#abs-5 (5) Der Gemeinsame Bundesausschuss regelt das Nähere über Art, Umfang und Nachweis der individualprophylaktischen Leistungen in Richtlinien nach § 92.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 22 SGB V →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- SG Münster, 28.04.2025 – S 4 KA 5/23
- BSG, 28.04.2004 – B 6 KA 19/03 RVertragszahnärztliche Abrechnung: Keine Abrechenbarkeit der Beratung nach Nr. Ä 1 neben individualprophylaktischen Leistungen in derselben Sitzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 64
- SG Marburg, 28.06.2023 – S 12 KA 9/22Zitiert von 1
- VG Greifswald, 06.01.2020 – 6 A 826/18 HGW
- BVerfG, 07.04.2022 – 1 BvL 3/18, 1 BvR 717/16, 1 BvR 2257/16, 1 BvR 2824/17Erziehungsaufwand im Beitragsrecht der SozialversicherungZitiert von 66
- BSG, 28.05.2026 – B 1 KR 22/25 RZahnersatz: Voraussetzungen für den höchsten Festzuschuss nach § 55 Abs. 1 Satz 7 SGB V bei einmaligem Ausfall der Vorsorgeuntersuchung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LSG Hamburg, 26.03.2026 – L 1 KR 29/25 KL
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2025 – L 16 KR 185/24
- BFH, 06.05.2020 – X R 16/18Einkommensteuerliche Behandlung pauschaler Bonuszahlungen einer gesetzlichen KrankenkasseZitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 22 SGB V zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 22 geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
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14.11.2003 Ausfertigung
§ 22 geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 14. November 2003 (BGBl. I 2190 iVm Bek)
BGBl. 2003 I S. 2190
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24.07.1995 Ausfertigung
§ 22 eingefügt und geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 24. Juli 1995 (BGBl. I 962)
BGBl. 1995 I S. 962
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29.07.1994 Ausfertigung
§ 22 eingefügt und geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juli 1994 (BGBl. I 1890)
BGBl. 1994 I S. 1890
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