Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
SGB XII§ 97 Sachliche Zuständigkeit
Stand: 01.01.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2012/97#abs-1 (1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2012/97#abs-2 (2) Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird nach Landesrecht bestimmt. Dabei soll berücksichtigt werden, dass so weit wie möglich für Leistungen im Sinne von § 8 Nr. 1 bis 6 jeweils eine einheitliche sachliche Zuständigkeit gegeben ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2012/97#abs-3 (3) Soweit Landesrecht keine Bestimmung nach Absatz 2 Satz 1 enthält, ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe für
sachlich zuständig.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2012/97#abs-4 (4) Die sachliche Zuständigkeit für eine stationäre Leistung umfasst auch die sachliche Zuständigkeit für Leistungen, die gleichzeitig nach anderen Kapiteln zu erbringen sind, sowie für eine Leistung nach § 74.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2012/97#abs-5 (5) (weggefallen)
Wird zitiert von 373 Entscheidungen zu § 97 SGB XII →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 06.12.2018 – B 8 SO 9/18 RSozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - stationäre Unterbringung und teilstationäre Betreuung in einer WfbM - zuständiger Sozialhilfeträger - Klage auf höhere Leistungen wegen eines besonderen Betreuungsbedarfs - Bestehen einer wirksamen Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten gegenüber dem Leistungserbringer - Wirksamkeit von Zusatzvereinbarungen bei Abweichung von einer VergütungsvereinbarungZitiert von 16
- BVerwG, 02.06.2008 – 5 B 188.07Zitiert von 10
- BSG, 08.03.2017 – B 8 SO 20/15 R(Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit von Klageänderungen im Revisionsverfahren - Sozialhilfe - Sonderrechtsnachfolge gem § 19 Abs 6 SGB 12 - kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - notwendige Beiladung des überörtlichen Sozialhilfeträgers - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Leistungserbringungsrecht - Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen iS des § 75 Abs 3 S 1 SGB 12 - Nichtigkeit von Vereinbarungen eines unzuständigen Sozialhilfeträgers - Übernahme der Vergütung nach § 75 Abs 4 SGB 12)Zitiert von 22
- SG Heilbronn, 05.11.2009 – S 13 SO 494/08Zitiert von 1
- BVerfG, 07.07.2020 – 2 BvR 696/12 · Kommunales BildungspaketZitiert von 21
- BSG, 13.07.2017 – B 8 SO 21/15 R(Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - Nichtigkeit der Vergütungsvereinbarung - Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot - Zuständigkeit für den Abschluss - sachliche Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers)Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 08.07.2026 – L 5 P 111/26 B ER
- BSG, 12.03.2026 – B 8 SO 8/24 R
- BSG, 22.01.2026 – B 8 SO 15/24 R(Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 81 SGB 12 - Investitionskostenvereinbarung - Plausibilität der geltend gemachten Investitionskosten - Baukosten - Heranziehung von Kostenrichtwerten - Kosten für die Anschaffung und Unterhaltung eines Fahrzeugs für Bewohnerfahrten - Erbbauzinsen - externer Vergleich)Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 97 SGB XII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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02.06.2021 Ausfertigung
§ 97 Abs. 5 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I 1387)
BGBl. 2021 I S. 1387
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23.12.2016 Ausfertigung
§ 97 Abs. 3 Nr. 1 aufgehoben durch Artikel 13 1. 1. 2020 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I 3234)
BGBl. 2016 I S. 3234
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