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Artikel 13 · BT-Drs. 18/9522 · S. 331

Zu Artikel 13 (Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2020)

Zu Artikel 13 (Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2020)
Zu Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis)
Redaktionelle Folgeänderungen aufgrund der folgenden Änderungen im SGB XII.

Zu Nummer 2 (§ 4)
Folgeänderung aus dem Wegfall der bisherigen §§ 22 bis 25 SGB IX (gemeinsame Servicestellen).

Zu Nummer 3 (§ 8)
Redaktionelle Folgeänderung zur Aufhebung des Sechsten Kapitels des SGB XII – in der Übersicht der Leistun-
gen nach dem SGB XII in § 8 SGB XII ist Nummer 4 aufzuheben. Diese Nummer benennt die Eingliederungs-
hilfe als Leistung des SGB XII.

Zu Nummer 4 (§ 13)
Nach § 13 SGB XII hat die Leistungserbringung außerhalb von Einrichtungen Vorrang vor der Erbringung in
teilstationären oder stationären Einrichtungen. Durch die Änderung wird klargestellt, dass die Leistungserbrin-
gung innerhalb und außerhalb von Einrichtungen nur von Bedeutung ist für Leistungen nach dem Fünften bis
Neunten Kapitel des SGB XII. Dies sind nach Aufhebung der Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel des
SGB XII zum 31.12.2019 die Hilfe zur Pflege nach dem Sechsten Kapitel, die Hilfe zur Überwindung besonderer
sozialer Schwierigkeiten nach dem Achten Kapitel und die Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem Neunten Ka-
pitel des SGB XII.

Zu Nummer 5 (§ 14)
§ 14 SGB XII regelt den Vorrang von Prävention und Rehabilitation. Absatz 1, der das Verhältnis der Leistungen
des SGB XII und des SGB IX zur Prävention und Rehabilitation regelt, wird mit der Überführung der Eingliede-
rungshilfe in das SGB IX obsolet. Für die in Absatz 2 geregelte Unterrichtungspflicht bedarf es keiner speziellen
Regelung, da diese bereits von der Vorschrift des § 4 SGB XII über die Zusammenarbeit erfasst ist.
Drucksache 18/9522                                  – 332 –            Deutscher Bundestag – 18. Wahlper

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 69.507 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/9522, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.267.169–1.336.676 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ee8cd754798b5026….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP