Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)
SGB XI§ 38 Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung)
Stand: 01.07.2025
Nimmt der Pflegebedürftige die ihm nach § 36 Absatz 3 zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld im Sinne des § 37. Das Pflegegeld wird um den Vomhundertsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch genommen hat. An die Entscheidung, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistung in Anspruch nehmen will, ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs Monaten gebunden. Anteiliges Pflegegeld wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 und während einer Verhinderungspflege nach § 39 jeweils für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr in Höhe der Hälfte der vor Beginn der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege geleisteten Höhe fortgewährt. Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen (§ 43a) haben Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden.
Wird zitiert von 60 Entscheidungen zu § 38 SGB XI →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 18.07.2014 – L 4 P 5119/11Zitiert von 1
- BSG, 13.03.2001 – B 3 P 10/00 RZitiert von 11
- BSG, 10.10.2000 – B 3 P 2/00 RZitiert von 1
- BSG, 26.11.1998 – B 3 P 16/97 RZitiert von 1
- LSG Baden-Württemberg, 11.05.2007 – L 4 P 2963/06Zitiert von 3
- BGH, 21.12.2017 – IX ZB 18/17Insolvenzverfahren. Erhöhung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens bei Mehrkosten für medizinische Behandlung; Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei Inanspruchnahme von Pflegegeld und SachleistungenZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LSG Hessen, 21.05.2025 – L 6 P 2/22
- BSG, 05.09.2024 – B 3 P 9/22 RSoziale Pflegeversicherung - pflegebedürftiger Mensch mit Behinderung in besonderer Wohnform der Eingliederungshilfe - Begrenzung der Höhe der Pauschalleistung auch für Selbstzahler - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2024 – L 3 R 221/17
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 38 SGB XI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.12.2015 Ausfertigung
§ 38 neu gefasst durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I 2424)
BGBl. 2015 I S. 2424
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23.10.2012 Ausfertigung
§ 38 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (BGBl. I 2246)
BGBl. 2012 I S. 2246
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