Gesetze / Soldatengesetz

SG

§ 6 Staatsbürgerliche Rechte des Soldaten

Stand: 10.06.2019

Bund75 Entscheidungen

Der Soldat hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger. Seine Rechte werden im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes durch seine gesetzlich begründeten Pflichten beschränkt.

§ 5 § 7