Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsDSUG · SächsGVBl. 2019 Nr. 9, S. 358, 398, Fsn-Nr. 212-6
Sächsisches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680
50 Normen · Ausgangsfassung vom 11.05.2019 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 4 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- § 5 Verarbeitung zu anderen Zwecken
- § 6 Verarbeitung zu archivarischen, wissenschaftlichen und statistischen Zwecken
- § 7 Verarbeitung auf Grund einer Einwilligung
- § 8 Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen
- § 9 Datengeheimnis
- § 10 Automatisierte Einzelentscheidung
- § 11 Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung
- § 12 Benachrichtigung betroffener Personen
- § 13 Auskunftsrecht
- § 14 Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
- § 15 Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
- § 16 Recht zur Anrufung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten
- § 17 Gerichtlicher Rechtsschutz gegen Anordnungen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten und bei dessen Untätigkeit
- § 18 Auftragsverarbeitung
- § 19 Gemeinsam Verantwortliche
- § 20 Sicherheit der Datenverarbeitung
- § 21 Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten
- § 22 Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
- § 23 Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- § 24 Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten
- § 25 Anhörung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten
- § 26 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- § 27 Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- § 28 Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen
- § 29 Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen
- § 30 Verfahren bei Übermittlungen
- § 31 Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung
- § 32 Protokollierung
- § 33 Vertrauliche Meldungen von Verstößen
- § 34 Benennung
- § 35 Stellung
- § 36 Aufgaben
- § 37 Zuständigkeit
- § 38 Unabhängigkeit
- § 39 Aufgaben
- § 40 Befugnisse
- § 41 Tätigkeitsbericht
- § 42 Allgemeine Voraussetzungen
- § 43 Datenübermittlung ohne Angemessenheitsbeschluss mit geeigneten Garantien
- § 44 Datenübermittlung ohne Angemessenheitsbeschluss und ohne geeignete Garantien
- § 45 Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten
- § 46 Gegenseitige Amtshilfe
- § 47 Schadensersatz
- § 48 Bußgeldvorschriften
- § 49 Strafvorschriften
- § 50 Einschränkung von Grundrechten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
22.08.2019 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. August 2019 (SächsGVBl. S. 663)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.