Gesetze / Staatsangehörigkeitsgesetz
StAG§ 16
Stand: 27.06.2024
Die Einbürgerung wird wirksam mit der Aushändigung der von der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde ausgefertigten Einbürgerungsurkunde. Vor der Aushändigung ist folgendes feierliches Bekenntnis abzugeben: "Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte."; § 10 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Die Einbürgerungsurkunde soll im Rahmen einer öffentlichen Einbürgerungsfeier ausgehändigt werden.
Wird zitiert von 71 Entscheidungen zu § 16 StAG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2017 – 12 S 2216/14Zitiert von 6
- OVG NRW, 29.01.2020 – 19 A 3378/19Zitiert von 5
- VG Stuttgart, 12.11.2012 – 11 K 3014/12Zitiert von 2
- BGH, 22.03.2023 – XII ZB 105/22Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Vaterschaftsanerkennung: Anwendbares Recht für die Bestimmung des Geburtsnamens des KindesZitiert von 4
- OVG NRW, 30.10.2024 – 19 E 533/24Zitiert von 1
- BVerwG, 29.05.2018 – 1 C 15/17Rücknahme einer Einbürgerung wegen MehreheZitiert von 39
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 18.12.2025 – 1 C 27.24Fortentwicklung des Stufenmodells zur Identitätsklärung im EinbürgerungsverfahrenZitiert von 5
- VG Neustadt an der Weinstraße, 30.09.2025 – 5 K 799/25.NW
- VGH Baden-Württemberg, 04.08.2025 – 11 S 1181/25Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 16 StAG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.03.2024 Ausfertigung
§ 16 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. I Nr. 104; 2025 I Nr. 98)
BGBl. 2024 I Nr. 104
BGBl. 2024 I Nr. 104
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10.03.1975 Ausfertigung
§ 16 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. März 1975 (BGBl. I 685)
BGBl. 1975 I S. 685
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.