Gesetze / Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
RVG§ 24 Gegenstandswert im Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
Stand: 01.06.2025
Wird zitiert von 26
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Nach Gewicht
- OLG Koblenz, 23.05.2005 – 7 WF 123/05Gewaltschutzverfahren: Bemessung des Geschäftswerts für das Hauptsacheverfahren und die einstweilige Anordnung auf Überlassung der Wohnung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 28.09.2007 – II-2 WF 162/07
- BVerfG, 14.03.2000 – 1 BvR 284/96Ungleich hohe Beschädigtengrundrente an Kriegsopfer in den alten und neuen BundesländernZitiert von 63
- SG Ulm, 24.09.2025 – S 13 R 2509/22
- OLG Thüringen, 03.08.2011 – 1 UF 369/11
- OLG Brandenburg, 28.06.2011 – 10 WF 229/10Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 22.04.2010 – 9 UF 37/09
- OLG Saarbrücken, 06.11.2009 – 9 WF 93/09
- OLG Saarbrücken, 24.09.2009 – 9 WF 67/09Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 24 RVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Gegenstandswert im Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz ist unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses, das der Auftraggeber im Verfahren verfolgt, nach § 23 Absatz 3 Satz 2 zu bestimmen.