Gesetze / Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
RVG§ 23b Gegenstandswert im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
Stand: 13.04.2022
Im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz bestimmt sich der Gegenstandswert nach der Höhe des von dem Auftraggeber oder gegen diesen im Ausgangsverfahren geltend gemachten Anspruchs, soweit dieser Gegenstand des Musterverfahrens ist.
Wird zitiert von 68 Entscheidungen zu § 23b RVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 26.08.2021 – II ZB 31/14Gegenstandswert für eine Rechtsbeschwerde im Kapitalanleger-Musterverfahren: Bestimmung der außergerichtlichen Kosten des AntragstellersZitiert von 3
- BGH, 15.12.2015 – XI ZB 12/12Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensrecht: Gegenstandswert für die außergerichtlichen Kosten bei Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten für mehrere Auftraggeber
- BGH, 30.09.2024 – II ZB 17/22
- BGH, 06.06.2024 – II ZB 14/22Zitiert von 1
- BGH, 13.06.2023 – XI ZB 17/21Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: Anforderungen an die Darstellung der mit einer Fremdfinanzierung einhergehenden Risiken in einem Verkaufsprospekt; Erfordernis von Angaben über BewertungsgutachtenZitiert von 9
- BGH, 20.09.2022 – XI ZB 34/19Spezialgesetzliche Prospekthaftung: Ausschluss der Haftung eines Gründungsgesellschafters als Treuhandkommanditist unter dem Aspekt einer vorvertraglichen Pflichtverletzung; Anforderungen an einen Verkaufsprospekt zur Beteiligung an EinschiffgesellschaftenZitiert von 19
Zuletzt entschieden
- BGH, 17.12.2025 – III ZB 20/24Kapitalanleger-Musterverfahren: Beendigung des Verfahrens wegen Entfalls des Rechtsschutzbedürfnisses bei Rücknahme aller Ausgangsklagen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 04.11.2025 – XI ZB 15/22Anforderungen an die Beschwer bei einer Rechtsbeschwerde in einem Kapitalanleger-Musterverfahren; Rechtsschutzbedürfnis für ein Kapitalanleger-Musterverfahren
- BGH, 06.05.2025 – XI ZB 30/21Rechtsbeschwerde im Kapitalanlegermusterverfahren zu Verlusten bei der Beteiligung an Containerschiffen: Prüfung des Verkaufsprospekts hinsichtlich ausreichender Angaben zu bestehenden Chartermärkten für Containerstellplätze und deren prognostizierte EntwicklungZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 23b RVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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08.10.2023 Ausfertigung
§ 23b eingefügt durch Artikel 30 des Gesetzes vom 8. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 272)
BGBl. 2023 I Nr. 272
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.