Gesetze / Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
ProdGewStatG§ 5 Erhebungen bei Unternehmen
Stand: 01.01.2022
Wird zitiert von 4
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- LAG Hessen, 02.02.2011 – 18 Sa 637/10Zitiert von 3
- LAG Hessen, 02.02.2011 – 18 Sa 636/10Zitiert von 2
- LAG Hessen, 02.02.2011 – 18 Sa 635/10Zitiert von 5
- OVG NRW, 07.08.2020 – 4 A 342/17Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Erhebungen erfassen jährlich
I.
bei höchstens 35 000 Unternehmen des Baugewerbes
1.
die tätigen Personen,
2.
die Lohn- und Gehaltssummen,
3.
den Umsatz, bei Unternehmen des Bauhauptgewerbes auch die Jahresbauleistung,
4.
die Investitionen,
5.
den Verkaufserlös aus dem Abgang von Anlagegütern;
II.
bei höchstens 12 000 Unternehmen des Baugewerbesbei Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten, von denen höchstens 6 000 befragt werden, werden nur die Sachverhalte nach den Nummern 1, 2 und 6 sowie zusätzlich die Investitionen erfasst.
1.
die tätigen Personen,
2.
den Umsatz, bei Unternehmen des Bauhauptgewerbes auch die Jahresbauleistung,
3.
die selbst erstellten Anlagen,
4.
die Material- und Warenbestände einschließlich fertiger und unfertiger Erzeugnisse am Anfang und Ende des Jahres,
5.
den Material- und Wareneingang,
6.
die Kosten nach Kostenarten,
7.
die Umsatzsteuer,
8.
die Subventionen;