§ 8 Unwirksamkeit der Preisklausel
Stand: 10.06.2019
Die Unwirksamkeit der Preisklausel tritt zum Zeitpunkt des rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen dieses Gesetz ein, soweit nicht eine frühere Unwirksamkeit vereinbart ist. Die Rechtswirkungen der Preisklausel bleiben bis zum Zeitpunkt der Unwirksamkeit unberührt.
Wird zitiert von 29 Entscheidungen zu § 8 PrKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 11.03.2026 – XII ZR 51/25Wirksamkeit einer in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarten WertsicherungsklauselZitiert von 6
- OLG Düsseldorf, 05.06.2025 – 10 U 146/24Zitiert von 1
- LAG Hamm, 11.04.2024 – 18 Sa 1100/23Zitiert von 10
- LAG Köln, 29.05.2026 – 7 SLa 572/25
- LAG Köln, 29.05.2026 – 7 SLa 567/25
- LAG Köln, 29.05.2026 – 7 SLa 571/25
Zuletzt entschieden
- LAG Köln, 29.05.2026 – 7 SLa 568/25
- LAG Köln, 29.05.2026 – 7 SLa 403/25
- OLG Dresden, 11.12.2025 – 12 U 748/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 PrKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.