§ 1 Preisklauselverbot
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PrKG/1#abs-1 (1) Der Betrag von Geldschulden darf nicht unmittelbar und selbsttätig durch den Preis oder Wert von anderen Gütern oder Leistungen bestimmt werden, die mit den vereinbarten Gütern oder Leistungen nicht vergleichbar sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PrKG/1#abs-2 (2) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht für Klauseln,
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PrKG/1#abs-3 (3) Die Vorschriften über die Indexmiete nach § 557b des Bürgerlichen Gesetzbuches und über die Zulässigkeit von Preisklauseln in Wärmelieferungsverträgen nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme bleiben unberührt.
Wird zitiert von 40 Entscheidungen zu § 1 PrKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Köln, 29.05.2026 – 7 SLa 572/25
- LAG Köln, 29.05.2026 – 7 SLa 567/25
- LAG Köln, 29.05.2026 – 7 SLa 571/25
- LAG Köln, 29.05.2026 – 7 SLa 568/25
- LAG Köln, 29.05.2026 – 7 SLa 403/25
- OLG Düsseldorf, 05.06.2025 – 10 U 146/24Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 18.06.2026 – 2 MK 1/22
- OLG Hamm, 16.04.2026 – 2 MK 1/22
- BGH, 11.03.2026 – XII ZR 51/25Wirksamkeit einer in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarten WertsicherungsklauselZitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 PrKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.