§ 2 Ausnahmen vom Verbot
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 13
Nach Gewicht
- BGH, 11.03.2026 – XII ZR 51/25Wirksamkeit einer in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarten WertsicherungsklauselZitiert von 6
- OLG Dresden, 11.12.2025 – 12 U 748/25
- OLG Düsseldorf, 05.06.2025 – 10 U 146/24Zitiert von 1
- OLG Karlsruhe, 07.10.2025 – 19 U 167/24
- OLG Karlsruhe, 04.03.2025 – 19 U 142/23
- OLG Schleswig, 05.02.2024 – 12 U 69/23Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LAG Köln, 29.05.2026 – 7 SLa 568/25
- LAG Köln, 29.05.2026 – 7 SLa 403/25
- LAG Köln, 29.05.2026 – 7 SLa 571/25
13 Entscheidungen zu § 2 PrKG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 PrKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PrKG/2#abs-1 (1) Von dem Verbot nach § 1 Abs. 1 ausgenommen sind die in den §§ 3 bis 7 genannten zulässigen Preisklauseln. Satz 1 gilt im Fall
nur, wenn die Preisklausel im Einzelfall hinreichend bestimmt ist und keine Vertragspartei unangemessen benachteiligt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PrKG/2#abs-2 (2) Eine Preisklausel ist nicht hinreichend bestimmt, wenn ein geschuldeter Betrag allgemein von der künftigen Preisentwicklung oder von einem anderen Maßstab abhängen soll, der nicht erkennen lässt, welche Preise oder Werte bestimmend sein sollen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PrKG/2#abs-3 (3) Eine unangemessene Benachteiligung liegt insbesondere vor, wenn