§ 3 Langfristige Verträge
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PrKG/3#abs-1 (1) Preisklauseln in Verträgen
sind zulässig, wenn der geschuldete Betrag durch die Änderung eines von dem Statistischen Bundesamt oder einem Statistischen Landesamt ermittelten Preisindexes für die Gesamtlebenshaltung oder eines vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaft ermittelten Verbraucherpreisindexes bestimmt werden soll und in den Fällen der Nummer 2 zwischen der Begründung der Verbindlichkeit und der Endfälligkeit ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren liegt oder die Zahlungen nach dem Tode des Beteiligten zu erfolgen haben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PrKG/3#abs-2 (2) Preisklauseln in Verträgen über wiederkehrende Zahlungen, die für die Lebenszeit, bis zum Erreichen der Erwerbsfähigkeit oder eines bestimmten Ausbildungszieles oder bis zum Beginn der Altersversorgung des Empfängers zu erbringen sind, sind zulässig, wenn der geschuldete Betrag von der künftigen Einzel- oder Durchschnittsentwicklung von Löhnen, Gehältern, Ruhegehältern oder Renten abhängig sein soll.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PrKG/3#abs-3 (3) Preisklauseln in Verträgen über wiederkehrende Zahlungen, die zu erbringen sind
sind zulässig, wenn der geschuldete Betrag von der künftigen Einzel- oder Durchschnittsentwicklung von Preisen oder Werten für Güter oder Leistungen abhängig gemacht wird, die der Schuldner in seinem Betrieb erzeugt, veräußert oder erbringt, oder wenn der geschuldete Betrag von der künftigen Einzel- oder Durchschnittsentwicklung von Preisen oder Werten von Grundstücken abhängig sein soll und das Schuldverhältnis auf die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung beschränkt ist.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 3 PrKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Köln, 29.05.2026 – 7 SLa 567/25
- LAG Köln, 29.05.2026 – 7 SLa 572/25
- LAG Köln, 29.05.2026 – 7 SLa 571/25
- LAG Köln, 29.05.2026 – 7 SLa 568/25
- LAG Köln, 29.05.2026 – 7 SLa 403/25
- OLG Düsseldorf, 05.06.2025 – 10 U 146/24Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 11.03.2026 – XII ZR 51/25Wirksamkeit einer in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarten WertsicherungsklauselZitiert von 6
- ArbG Bonn, 16.07.2025 – 2 Ca 2090/24Zitiert von 1
- ArbG Bonn, 16.07.2025 – 2 Ca 2089/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 PrKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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25.10.2008 Ausfertigung
§ 3 neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I 2101)
BGBl. 2008 I S. 2101
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.