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§ 9 PatKostG — Unrichtige Sachbehandlung

Patentkostengesetz

Stand: 07.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, werden nicht erhoben.