§ 261 Rechtshängigkeit
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/261#abs-1 (1) Durch die Erhebung der Klage wird die Rechtshängigkeit der Streitsache begründet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/261#abs-2 (2) Die Rechtshängigkeit eines erst im Laufe des Prozesses erhobenen Anspruchs tritt mit dem Zeitpunkt ein, in dem der Anspruch in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht oder ein den Erfordernissen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 entsprechender Schriftsatz zugestellt wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/261#abs-3 (3) Die Rechtshängigkeit hat folgende Wirkungen:
Wird zitiert von 1.650 Entscheidungen zu § 261 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BayObLG, 15.05.2025 – 102 AR 46/25 e
- OLG Karlsruhe, 14.04.2010 – 6 U 5/10Zitiert von 2
- OLG Hamm, 14.08.2023 – 31 U 125/21Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 20.02.2018 – 21 U 85/17
- KG, 03.02.2016 – 3 UF 78/15Zitiert von 2
- OLG Frankfurt am Main, 24.02.2015 – 16 U 135/14
Zuletzt entschieden
- LAG Köln, 31.08.2026 – 9 TaBV 38/26Einigungsstelle - Interessenausgleich und Sozialplan - Umfang des Regelungsauftrags bei KI- und IT-Systemen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Berlin, 11.08.2026 – 27 O 294/26 eVÄußerungsrecht: Anforderungen an die Vollständigkeit einer identifizierenden Berichterstattung über unternehmerische Betätigungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG München II, 31.07.2026 – 42 O 763/25Urheberrecht: Ansprüche einer Verwertungsgesellschaft wegen der Vervielfältigung von Musikwerken in den Modellen eines KI-Musikgenerators Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 261 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.