§ 79
Stand: 14.10.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/79#abs-1 (1) Über die Beschwerde wird durch Beschluß entschieden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/79#abs-2 (2) Ist die Beschwerde nicht statthaft oder nicht in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt, so wird sie als unzulässig verworfen. Der Beschluß kann ohne mündliche Verhandlung ergehen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/79#abs-3 (3) Das Patentgericht kann die angefochtene Entscheidung aufheben, ohne in der Sache selbst zu entscheiden, wenn
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde liegt, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen.
Wird zitiert von 965 Entscheidungen zu § 79 PatG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BPatG, 14.06.2016 – 35 W (pat) 416/13Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "G-CSF-Flüssigformulierung" – wesentliche Änderungen an dem technischen System für die elektronische Aktenführung beim DPMA - zur sachgerechten Bewertung, ob eine Zurückverweisung an das DPMA wegen fehlerhafter Verfahrensführung auszusprechen ist
- BPatG, 12.05.2016 – 35 W (pat) 410/14Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – "Gitter an Lüftungsanlagen" – abschließender Beschluss des DPMA gelangt nicht innerhalb von fünf Monaten, gerechnet von der Verkündung an, zu den amtlichen Akten - Verletzung der Begründungspflicht – wesentlicher Mangel des Verfahrens – Entscheidungsreife der Hauptsache - Beurteilung der gesamten Verfahrenslage durch das BPatG im Rahmen des gesetzlichen Ermessens
- BPatG, 11.03.2004 – 23 W (pat) 310/02Zitiert von 1
- BPatG, 07.03.2024 – 12 W (pat) 4/21
- BPatG, 10.11.2021 – 9 W (pat) 55/19Patentbeschwerdeverfahren – "Luftführung für ein Kraftfahrzeug“ – zur Zulässigkeit und ausreichenden Substantiierung eines Einspruchs – den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1 kommt bei der Auseinandersetzung mit dem Stand der Technik keine besondere Bedeutung zu - Zurückverweisung an das Deutsche Patent- und Markenamt
- BPatG, 27.10.2014 – 8 W (pat) 26/09Patentbeschwerdeverfahren – „Vorrichtung zum Einspannen von Werkzeugen oder Werkstücken“ – zur Zulässigkeit des Einspruchs – Einsprechende hat einen nachvollziehbaren Gedankenweg aufgezeigt, mit dem sie zum Nahegelegtsein des kennzeichnenden Merkmals des Patentanspruchs gelangt – Zurückverweisung an das Deutsche Patent- und Markenamt – Versagung der des Anhörungsantrags stellt einen Verfahrensmangel dar - Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Zuletzt entschieden
- BPatG, 28.07.2026 – 12 W (pat) 40/23Patentrecht: Erledigung des Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahrens in der Hauptsache bei Verzicht auf das Streitpatent Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BPatG, 25.06.2026 – 1 W (pat) 7/24
- BPatG, 23.06.2026 – 1 W (pat) 9/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 79 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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10.08.2021 Ausfertigung
§ 79 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I 3490)
BGBl. 2021 I S. 3490
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.